Der Kanton mischt sich in die Gemeindeautonomie!
Die Qualität des Ackerlandes war den Behörden seit Jahren bekannt. (Seite 5)
Veröffentlicht werden nur Teilwahrheiten statt ganze Berichte.
Zitat aus dem Dokument "Schreiben an ALN Kanton Zürich vom 28.5.26"
Zitat: "Die Parzelle 3620 (Eigentum der Gemeinde) wurde künstlich mit einer Sandschicht über-
schüttet. Im GIS-Browser des Kantons wird sie aktuell als bedingt geeignete Fruchtfolge-
fläche der Nutzungseignungsklasse (NEK) 6 geführt. Im Rahmen der Projektplanung wur-
den wie bei derartigen Projekten üblich detaillierte Bodenaufnahmen durchgeführt, die
den kantonalen Vorgaben entsprechen. Diese zeigen eine bessere Qualität, mehrheitlich
der NEK5 und in Teilflächen NEK 1 und 2. Am Boden wird mit dem Projekt jedoch nichts
verändert. Die Drainagen werden nicht dauerhaft rückgebaut. Die Fruchtfolgequalität der
Fläche bleibt bestehen."
UHG Oerlingen
Schaffhauserstrasse
8461 Oerlingen